Syrer muss für Tritt in den Hintern eines Mitschülers 1125 Euro Geldstrafe zahlen

Schmerz der Woche


sized

Was ist ein Tritt in den Hintern wert? Mit dieser von Verteidiger Thomas Fauth formulierten Frage musste sich am Dienstag das Amtsgericht auseinandersetzen (Symbolbild).

Von Redaktion Landshut Stadt

Was ist ein Tritt in den Hintern wert? Mit dieser von Verteidiger Thomas Fauth formulierten Frage musste sich am Dienstag das Amtsgericht auseinandersetzen. In einem "postpubertären Blödsinnsanfall" hatte ein Schüler der Berufsschule I einem anderen in der Pause von hinten in das Gesäß getreten.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat