Entscheidung im Umweltsenat

"Schandfleck" kann weg: Neubau in der Schönbrunner Straße 44


Aus naturschutzfachlicher Sicht steht einem Neubau anstelle der ehemaligen Hofstelle nichts im Wege, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht steht einem Neubau anstelle der ehemaligen Hofstelle nichts im Wege, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Je nach Sichtweise könnte man von einem verwunschenen Örtchen sprechen - oder auch von einem "kleinen Schandfleck", wie es Hans Ritthaler, der städtische Sachgebietsleiter Naturschutz, am Dienstag im Umweltsenat tat. Nach der entsprechenden Entscheidung des Senats steht nun aber dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage anstelle der halbverfallenen ehemaligen Hofstelle in der Schönbrunner Straße 44 zumindest aus naturschutzfachlicher Sicht nichts mehr im Wege.

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