Verkehrssenat

In Landshut vorerst kein Zweirad-Überholverbotsschild


Steht dieses Schild am Straßenrand, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden. In Landshut soll es vorerst nicht aufgestellt werden.

Steht dieses Schild am Straßenrand, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden. In Landshut soll es vorerst nicht aufgestellt werden.

Die ÖDP macht sich dafür stark, mit dem noch recht neuen Verkehrsschild 277.1 zum Zweirad-Überholverbot bestimmte Stellen im Landshuter Verkehr für Radfahrer sicherer zu machen. Die Verwaltung dagegen verweist auf das ohnehin gesetzlich geregelte 1,50-Meter-Abstandsgebot und sieht aktuell keine geeigneten Einsatzorte für das Schild, wie sie am Dienstag im Verkehrssenat deutlich machte.

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