Bei Verstößen drohen hohe Strafen

Landshuter Stadtrat votiert geschlossen für Gestaltungssatzung Innenstadt


Die Gestaltungssatzung für "die Erhaltung des überlieferten Stadtbilds", wie es in der Präambel heißt, soll Bauherren künftig gewisse gestalterische Regeln vorgeben, die bei Sanierungen und Baumaßnahmen an Innenstadt-Gebäuden zu beachten sind.  Foto: Klaus Leidorf

Die Gestaltungssatzung für "die Erhaltung des überlieferten Stadtbilds", wie es in der Präambel heißt, soll Bauherren künftig gewisse gestalterische Regeln vorgeben, die bei Sanierungen und Baumaßnahmen an Innenstadt-Gebäuden zu beachten sind.

Jahrelang hatte dieses Thema die Akteure in Politik und Verwaltung einiges an Kraft, Nerven und Zeit gekostet. Auf der Zielgeraden schienen die diesbezüglichen Vorräte nun aufgebraucht, so dass der Landshuter Stadtrat die letzten Meter zur Verabschiedung einer Gestaltungssatzung für die historische Innenstadt in stiller Eintracht zurücklegte. Sowohl im Plenum am Freitag als auch schon bei der Vorberatung im Bausenat am Mittwoch stimmte jeweils das gesamte Gremium für die neue Satzung.

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