Urteil des Verwaltungsgerichts

Klage der Landshuter Grünen gegen „Schrägstrichfraktion“ abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage der Grünen-Stadtratsfraktion gegen die „Schrägstrichfraktion“ CSU/LM/BfL/JL abgewiesen. Der Zusammenschluss der Fraktion sei formal korrekt gewesen, so das Gericht.


Die Klägerseite: Grünen-Fraktionschefs Iris Haas und Stefan Gruber mit Rechtsanwalt Frank Sommer (v.re).

Die Klägerseite: Grünen-Fraktionschefs Iris Haas und Stefan Gruber mit Rechtsanwalt Frank Sommer (v.re). 

Von Michael Stolzenberg

Drei Jahre lang schwebte der Rechtsstreit als ungeklärte Frage über der Landshuter Kommunalpolitik, jetzt ist die Sache juristisch geklärt: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Freitag die Klage der Stadtratsfraktion der Grünen aus dem Jahr 2020 bezüglich der Ausschussbesetzung im Zusammenhang mit der Bildung der sogenannten „Schrägstrichfraktion“ CSU/LM/BfL/JL abgewiesen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat