51-Jähriger muss vorerst weiter in Psychiatrie bleiben

Kein Platz für Messer-Angreifer


Bei einer Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit einem Taschenmesser auf sein Gegenüber losgegangen sein.

Bei einer Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit einem Taschenmesser auf sein Gegenüber losgegangen sein.

Von Redaktion Landshut Stadt

Die Hoffnung bestand bis zuletzt, dass sich für Markus M. ein Platz in einer sozialtherapeutischen Einrichtung finden lässt. Anstatt das Urteil zu fällen, hatte die Jugendkammer des Landgerichts am vorletzten Verhandlungstag sogar noch einen Aufschub gewährt. Doch die Wartelisten sind lang; es hagelte eine Absage nach der anderen. Markus M., der am 14. Juni 2018 in der Neustadt mit einem Messer auf drei Geschwister, die er flüchtig kannte, und einen Polizisten losgegangen war, muss daher vorerst weiter in der Psychiatrie leben. Auf Antrag von Staatsanwältin Daniela Kustermann und Verteidiger Patrick Schladt ordnete die Kammer unter Vorsitzendem Richter Theo Ziegler die Fortdauer der Unterbringung an. Für den Vorfall in der Neustadt wurde M. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

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