Landshut
Gericht stellt Maskenpflicht in Landshuter Innenstadt infrage
9. November 2020, 19:10 Uhr aktualisiert am 9. November 2020, 19:10 Uhr
Die seit 24. Oktober geltende Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt gerät ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Montag entschieden, dass der von der Stadt festgelegte Bereich, in dem eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen ist, unverhältnismäßig ist. Alexander Münch (42), der in der Altstadt wohnt, hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
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