Stadt greift durch

Fahrgeschäfte in Landshuter Biergärten noch nicht erlaubt


Das Karussell im Bürgerbiergarten muss nun blickdicht verhüllt werden.

Das Karussell im Bürgerbiergarten muss nun blickdicht verhüllt werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Landshut hat zwei Landshuter Biergärten aus Gründen des Infektionsschutzes den Betrieb von Volksfestattraktionen untersagt. Im Bürgerbiergarten auf der Ringelstecherwiese hatte Betreiber Franz Widmann senior vergangene Woche in der Spielecke des Biergartens ein kaum zu übersehendes Kinderkarussell aufbauen lassen. Zudem hatten die Betreiber des neuen "Biergartens zur Insel" einen "Hau-den-Lukas" ins Programm aufgenommen. Beide Geräte dürfen nun vorerst nicht in Betrieb genommen beziehungsweise müssen abgebaut oder verhüllt werden.

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