Verkehrssenat beschließt Vergaberichtlinien für Bestuhlung in der Fußgängerzone

Ein Korsett für die Freiluft-Sitzplätze


Am Bismarckplatz wird die Freibestuhlung vor dem Café "Maison de Nicola" etwas ausgeweitet.

Am Bismarckplatz wird die Freibestuhlung vor dem Café "Maison de Nicola" etwas ausgeweitet.

Die Freibestuhlung in der Fußgängerzone ist ein begehrtes Gut - nicht zuletzt deshalb, weil eine vom Stadtrat beschlossene Obergrenze von 1156 Sitzplätzen gilt, die bereits nahezu ausgeschöpft ist. Am Montag hat der Verkehrssenat Kriterien festgelegt, nach denen die Sondernutzungen künftig vergeben werden sollen. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Zahl der Außenplätze die der Plätze im Lokal nicht übersteigen darf. Wer bereits eine Genehmigung hat, kann aber aufatmen: Für diese Häuser gilt ein Bestandsschutz.

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