Verbot von Großveranstaltungen trifft sowohl Frühjahrs- als auch Bartlmädult
Der Veranstaltungssommer wird ruhig
16. April 2020, 18:43 Uhr aktualisiert am 16. April 2020, 18:43 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
Bis Ende August wird es aufgrund der Coronapandemie in Deutschland keine Großveranstaltungen geben. Damit müssen die Landshuter in diesem Jahr nicht nur auf die Frühjahrsdult verzichten, die in einer Woche begonnen hätte, auch die Bartlmädult ist von diesem Verbot betroffen - sie war von 21. bis 30. August geplant und fällt damit genau in diesen Zeitraum. Genauso betroffen sind sämtliche Volksfeste im Landkreis.
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