Verbot von Großveranstaltungen trifft sowohl Frühjahrs- als auch Bartlmädult

Der Veranstaltungssommer wird ruhig


In diesem Jahr darf sich die Grieserwiese weder im April noch im August in einen Vergnügungspark verwandeln.

In diesem Jahr darf sich die Grieserwiese weder im April noch im August in einen Vergnügungspark verwandeln.

Von Redaktion Landshut Stadt

Bis Ende August wird es aufgrund der Coronapandemie in Deutschland keine Großveranstaltungen geben. Damit müssen die Landshuter in diesem Jahr nicht nur auf die Frühjahrsdult verzichten, die in einer Woche begonnen hätte, auch die Bartlmädult ist von diesem Verbot betroffen - sie war von 21. bis 30. August geplant und fällt damit genau in diesen Zeitraum. Genauso betroffen sind sämtliche Volksfeste im Landkreis.

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