Amtsgericht Landshut

Den Ehemann anzeigen reicht noch nicht für eine Scheidung

Im Streit wirft ein Mann seiner Frau sein Handy zu. Sie wird dadurch am Busen verletzt. Angezeigt hat ihn die Frau aber nicht wegen Körperverletzung - sondern weil sie sich vom Prozess die Scheidung erhoffte...


Ein Smartphone hatte der Mann geworfen - und eine Geldauflage kassiert.

Ein Smartphone hatte der Mann geworfen - und eine Geldauflage kassiert.

Einen pikanten Treffer hat ein 46-jähriger Landshuter im Herbst 2022 gelandet. Im Streit hatte er ein Smartphone nach seiner Ehefrau geworfen und diese an der linken Brust getroffen. Die 34-Jährige trug aus dem Vorfall ein "ordentlich blaues" Hämatom davon, wie Richter Michael Pichlmeier bestätigte, nachdem er ein Foto von der Frau in Augenschein genommen hatte. Die Staatsanwaltschaft stufte das Handy als gefährliches Werkzeug ein; der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Mann musste sich dementsprechend gleich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

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