Am Landgericht
Das Verhalten eines Aufschneiders
4. Oktober 2019, 9:29 Uhr aktualisiert am 4. Oktober 2019, 9:29 Uhr
Wegen schwerer räuberischer Erpressung in neun tatmehrheitlichen Fällen hat die sechste Strafkammer des Landgerichts gestern den 40-jährigen Severin P.* zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt. Von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wie von der Verteidigung beantragt, sah die Kammer ab - es gebe keine objektiven Belege für eine Mehrfachabhängigkeit, wie sie der Angeklagte kurz vor der Hauptverhandlung plötzlich für sich in Anspruch genommen habe, so der Vorsitzende Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung. Wie berichtet, hatte P. über zweieinhalb Jahre Münchens Umland in Angst und Schrecken versetzt.
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