Ottonianum

Das sagt der Erbbaurechtsverband zur Landshuter Jugendherberge

Die Stadt ist aufgefordert, einen Investor für das Ottonianum zu finden. Eine Vergabe an Investoren im Erbbaurecht gilt als erfolgversprechend. Die Verwaltung lehnt sie als zu riskant ab.


Die Landshuter Jugendherberge im denkmalgeschützten Ottonianum (hier ein Archivbild des Speiseraums) sollte eigentlich Ende 2022 geschlossen, das Gebäude dann verkauft werden. Die Mehrheit des Stadtrats hatte dies auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren zur Rettung der Jugendherberge verlangt nun eine erneute Investorensuche.

Die Landshuter Jugendherberge im denkmalgeschützten Ottonianum (hier ein Archivbild des Speiseraums) sollte eigentlich Ende 2022 geschlossen, das Gebäude dann verkauft werden. Die Mehrheit des Stadtrats hatte dies auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren zur Rettung der Jugendherberge verlangt nun eine erneute Investorensuche.

Von Uli Karg

Um dem Auftrag des Bürgerbegehrens zur Rettung der Jugendherberge gerecht zu werden, ist die Stadt aufgefordert, einen Investor für das Ottonianum zu finden. Als erfolgversprechende Lösung galt eine Vergabe im Erbbaurecht zu einem symbolischen Erbbauzins. Die Verwaltung empfiehlt jedoch einen Pachtvertrag, da eine Vergabe im Erbbaurecht mit großen wirtschaftlichen Risiken für die Stadt verbunden sein könnte. Vonseiten der Bürgerinitiative zur Rettung der Jugendherberge war von einer "Verhinderungstaktik" der Verwaltung die Rede. Bevor im Septemberplenum über das Thema beraten wird, haben wir den Deutschen Erbbaurechtsverband um eine Einschätzung gebeten.

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