Änderung der Friedhofssatzung

Bestattungen in Landshut bald auch ohne Sarg?


Für Erdbestattungen war bislang ein Sarg aus Vollholz notwendig. "Aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" soll nach der Änderung der Bestattungsverordnung auch eine Erdbestattung in einem Leichentuch ohne Sarg möglich sein. Dafür muss die Stadt ihre Friedhofssatzung ändern.

Für Erdbestattungen war bislang ein Sarg aus Vollholz notwendig. "Aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" soll nach der Änderung der Bestattungsverordnung auch eine Erdbestattung in einem Leichentuch ohne Sarg möglich sein. Dafür muss die Stadt ihre Friedhofssatzung ändern.

"Integrationsbeirat begrüßt Aufhebung der Sargpflicht": So überschreibt der Landshuter Integrationsbeirat (IB) eine Mitteilung, in der er sich positiv zur entsprechenden Änderung der Bestattungsverordnung in Bayern mit Wirkung zum 1. April 2021 äußert - und hoffnungsvoll zur Umsetzung in Landshut. Laut der Stadt ist eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung in Vorbereitung.

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