Art der Konzession entscheidend - Aber es gibt auch Grenzfälle

Bars und Kneipen: Wer darf öffnen - und wer nicht?


Draußen ja, drinnen nein: Lokale mit Freiflächen wie die Shisha-Bars in Landshut dürfen zumindest im Außenbereich ihre Gäste bewirten.

Draußen ja, drinnen nein: Lokale mit Freiflächen wie die Shisha-Bars in Landshut dürfen zumindest im Außenbereich ihre Gäste bewirten.

Die komplette Schließung der Gastronomie gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Speiselokale, Biergärten und Hotelbetriebe dürfen schon seit mehreren Wochen - unter strengen Hygieneauflagen - wieder öffnen. Noch keinerlei Perspektive gibt es hingegen für Diskotheken und Bars, sie müssen weiterhin geschlossen bleiben. Allerdings scheint es hier doch das eine oder andere Schlupfloch zu geben, immer mehr Bars entschließen sich dazu, wieder Gäste zu empfangen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat