Freispruch vor Gericht:

Anzeige wegen sexueller Belästigung aus Rache?


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Die 16-jährige Geschädigte warf ihrem ehemaligen Chef, einem Landshuter Schneider, unter anderem vor, sie mit einem Kleiderbügel mehrmals auf die Hand geschlagen zu haben.

"Am zweiten Tag hatte sie schon keinen Bock mehr." Folgte man der Einlassung eines Landshuters am Donnerstag vor dem Jugendschutzgericht, so verweigerte seine Praktikantin die Bitte, sie möge das Geschäft putzen, mit der Begründung, dies würde ihren Fingernägeln schaden. Permanent habe sie auf ihrem Handy gespielt; zu den Kunden sei sie unfreundlich gewesen, so der Schneider. Dass er auf der Anklagebank saß, lag an der Tatsache, dass die Vorwürfe, die seine ehemalige Praktikantin gegen ihn erhoben hatte, ungleich schwerer wogen: Mehrmals soll der 39-Jährige sie geküsst und umarmt, später mit einem Kleiderbügel geschlagen haben. Die Angaben der 16-Jährigen konnten jedoch nicht einmal die Staatsanwaltschaft überzeugen - unisono wurde der Freispruch beantragt. Es habe einzig die Aussage der Geschädigten gegeben, auf die sich ein Urteil stützen ließe, sagte Amtsrichter Stefan Kolb in der Urteilsbegründung. "Aber die hat einfach nicht überzeugt." Zudem unterstütze der Angeklagte seit Jahren junge Leute mit Praktika und dabei habe es nie Probleme gegeben.

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