Unnötiges Tierleid

Hegeringleiter verzweifelt an falschen Wildunfallmeldungen


Erst durch die Deutsch-Drahthaar Hündin Burgl konnte der angefahrene Rehbock am nächsten Tag Mittag bei glühender Hitze gefunden und von seinem Leiden erlöst werden.

Erst durch die Deutsch-Drahthaar Hündin Burgl konnte der angefahrene Rehbock am nächsten Tag Mittag bei glühender Hitze gefunden und von seinem Leiden erlöst werden.

Von Redaktion Landkreis Landshut

Kommt es zu einem Unfall, bei dem ein Wildtier involviert ist, besteht in aller Regel Meldepflicht. Eine Ausnahme gilt zumeist bei Kleintieren wie Fröschen oder Igeln. Bei größeren Wildtieren, die angefahren und verletzt oder getötet werden, wäre das Verlassen des Unfallortes ohne Meldung zwar nicht als Fahrerflucht zu werten. Dennoch kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erfüllt sein.

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