Bürgerbegehren der Initiative "Roßberg muss leben" für unzulässig erklärt

Formulierung führte zum Scheitern


Nur fünf Gemeinderäte stimmten dafür, das Bürgerbegehren zuzulassen. Unter den Zuschauern waren diesmal aber nicht nur die Unterschriftensammler, sondern auch einige Vereinsvertreter. Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens gab es Applaus.

Nur fünf Gemeinderäte stimmten dafür, das Bürgerbegehren zuzulassen. Unter den Zuschauern waren diesmal aber nicht nur die Unterschriftensammler, sondern auch einige Vereinsvertreter. Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens gab es Applaus.

Eine "Umdeutung" des Bürgerbegehrens ist nicht möglich, so die Einschätzung einer Fachanwältin zum Bürgerbegehren "Roßberg muss leben". Das Problem: Am Tag, an dem das Bürgerbegehren eingereicht wurde, fiel am Abend der Satzungsbeschluss der Gemeinde. Und das war genau die Crux, das Begehren war so formuliert, dass darauf abgezielt wurde, den "Bebauungsplanentwurf" Roßberg zu ändern. Nun ist der Bebauungsplan aber bereits beschlossen und kein Entwurf mehr, deshalb, so auch die Meinung der beratenden Kommunalaufsicht, sei das Begehren für unzulässig zu erklären.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat