Landkreis Landshut

Ehefrau misshandelt, Stieftochter geschlagen: Mann (54) zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt


Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

Von kö

Die Mitglieder der vierten Strafkammer des Landgerichts waren sehr betroffen. "Wie soll es mit dem Mädchen weitergehen, wenn es zur Schule kommt, wo es ein Buch als reine Bedrohung empfindet", sagte Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung.

Am zweiten Hauptverhandlungstag hatte Michael L. dann doch nach und nach eingeräumt, seine siebenjährige Stieftochter mit einem schweren Kinderbuch gezüchtigt und seine Ehefrau misshandelt zu haben. Schließlich wurde der mehrfach vorbestrafte Fotograf für zehn Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung einer Schutzbefohlenen, für zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung und für die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Das Urteil war am Donnerstag nach einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zustande gekommen, bei der die Kammer dem Angeklagten bei einem Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen einem und eineinhalb Jahren in Aussicht gestellt hatte. Dass die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung habe ausgesetzt werden können, verstehe sich hinsichtlich der Vorstrafen des Angeklagten von selbst, sagte Richter Dopheide: "Das ist schon ein beeindruckender Streifzug durch das Strafgesetzbuch." Hinsichtlich des Vorwurfs der Zuhälterei war das Verfahren gegen den 54-Jährigen allerdings auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, nachdem er angegeben hatte, seine Frau und er hätten sich im Internet stets als Paar für sexuelle Dienste angeboten.

Der große Verlierer scheint auch hier mal wieder ein Kind zu sein. Zwar blieb der siebenjährigen Stieftochter von Michael L. eine Aussage vor Gericht erspart, aber das Mädchen soll dem Vernehmen nach noch heute unter psychischen Problemen leiden. Inwieweit dies an den Misshandlungen durch den Angeklagten, der neben dem Kinderbuch noch zur Reitgerte und zu einem Kochlöffel griff, liegt, oder ob noch weitere Faktoren dazu beigetragen haben, konnte der Kammer zufolge nicht geklärt werden.

Michael L. hatte sich in seinem letzten Wort bei Frau und Kind entschuldigt. Seinem Verteidiger zufolge ist der 54-Jährige, der laut eigenen Angaben eine schwere Kindheit hatte, mittlerweile einsichtig.