Landshut

Drogen und Kinder lassen sich schlecht vereinbaren


Symbolbild: 150 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Tabletten und acht Konsumeinheiten LSD fanden Polizisten in der Wohnung von Robert J.

Symbolbild: 150 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Tabletten und acht Konsumeinheiten LSD fanden Polizisten in der Wohnung von Robert J.

Von Andrea Königl

Das mit dem glücklichen Familienleben bekam Robert J. bisher nicht so richtig auf die Reihe: Wegen dem Besitz von 150 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Tabletten und acht Konsumeinheiten LSD muss der 31-Jährige für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Die Strafe fiel härter aus, da die Polizeibeamten die Drogen entdeckten, als sie den Mann wegen einer ausstehenden Gefängnisstrafe aufsuchten.

Zwei Kinder im Haus und neben den Spülmitteln die Drogen: Da stieß Robert J. bei Richter Christian Lederhofer auf wenig Verständnis. Vor den Augen seines sechsjährigen Sohnes hätten ihn die Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen, so der 31-jährige Landshuter, der sich am Montag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten musste. Seitdem sei ein halbes Jahr vergangen, in dem ihn sein Sohn nur ein einziges Mal im Gefängnis habe besuchen können. "Da ist nur einer Schuld daran, und dass sind Sie", stellte Lederhofer in der Urteilsbegründung klar. In einem Haushalt mit Kindern hätten Drogen absolut gar nichts verloren. Auch in naher Zukunft muss der Sechsjährige vorerst ohne seinen Vater auskommen: Robert J. - bei dem der Drogenkonsum einem ärztlichen Gutachten zufolge "dem persönlichen Lebensstil entsprechend" ist - erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung verbiete sich angesichts der Vorstrafen des Angeklagten von selbst, so Lederhofer.

Laut Anklage fanden Polizisten am 2. Februar im Rahmen einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin 150 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Tabletten und acht Konsumeinheiten LSD - der Staatsanwaltschaft zufolge alles bester Qualität. Suchen hatten die Beamten nicht lange müssen: Das dem Angeklagten zufolge für den Eigenkonsum "auf Vorrat" gekaufte Rauschgift war an Plätzen deponiert, die für Jedermann zugänglich waren, unter anderem in der Küche neben den Spülmitteln. Eine Zivilstreife sei wegen zwei offenen Haftbefehlen auf der Suche nach Robert J. gewesen, erklärte der Sachbearbeiter vor Gericht. Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe erst nach mehrmaliger Aufforderung die Tür geöffnet. Die Zivilbeamten hätten sofort Marihuana-Geruch wahrgenommen; zudem seien Rauschgiftutensilien offen herumgestanden. Nur Robert J. hätten die Polizisten nicht gleich gesehen: "Der hat sich unter einer Decke versteckt." Zur Vorgehensweise seiner Kollegen könne er nichts sagen, so der Zeuge. Er kenne nur die Aktenvermerke.

Der Version von Robert J. zufolge gingen die Beamten im Folgenden nämlich äußerst rabiat mit ihm um. Zu Boden hätten sie ihn gerungen und dann am Heizkörper angekettet. Einer der Beamten hätte einen Elektroschocker drohend in der Hand gehalten - und dass alles vor den Augen seines Sohnes. Zudem sei seine Lebensgefährtin zunächst mitbeschuldigt worden. Deren schulpflichtiges Kind war zu diesem Zeitpunkt gerade außer Haus. Er habe an diesem Tag eigentlich seine Haft antreten wollen, so der achtfach vorbestrafte J., und sei nur noch zuhause "mit einem Bekannten zusammen gesessen". Angaben zu seinen Rauschgiftquellen wollte er vor Gericht nicht machen.

Das Pärchen ist dem Vernehmen nach kein unbeschriebenes Blatt. In seiner ersten polizeilichen Vernehmung gab J. dann auch zunächst an, die Drogen hätten seiner Freundin und ihm gehört. Beim Ermittlungsrichter nahm der 31-Jährige die Schuld aber alleine auf sich. Einem ärztlichen Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit zufolge besteht bei Robert J. keine Abhängigkeit im Sinne einer anderen schweren seelischen Abhängigkeit. Es sei vielmehr ein "gewohnheitsmäßiger Rauschgiftkonsum" - eben "dem persönlichen Lebensstil entsprechend". So seien die Eingangskriterien nicht gegeben; gleichwohl sei eine stationäre Therapie bei J. durchaus sinnvoll.

Verteidiger Dr. Thomas Krimmel zufolge strebt J. eine derartige Therapie auch an. Er wünsche sich für seinen Mandanten und dessen Familie "eine Perspektive", sagte Krimmel in seinem Plädoyer und beantragte eine Freiheitsstrafe "unter zwei Jahre" - die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert. J. wisse, dass er einen "Riesenfehler" gemacht habe, so Krimmel. Allein der Verlust des Arbeitsplatzes sei für ihn eine Katastrophe. Der 31-Jährige hatte 14 Jahre lang bei einem Automobilhersteller gearbeitet - eigentlich ein sicherer Job, bekanntermaßen. Vier Mal hatte das Gericht ihm bei vorangegangenen Verurteilungen jeweils noch eine Chance eingeräumt. Warum Robert J. diese nicht genutzt hat, blieb gestern ungeklärt. Sein Drogenkonsum habe nie negativen Einfluss auf seine Arbeit gehabt, sagte der 31-Jährige nur.