Landkreis Landshut

Die Bayern und das Bier: Wer ist der Wegbereiter des Reinheitsgebotes?


Ein Braumeister zeigt, was rein darf ins Bier: Malz, hergestellt aus Gerste, Hopfen und natürlich Wasser. (Foto: dpa/Deck)

Ein Braumeister zeigt, was rein darf ins Bier: Malz, hergestellt aus Gerste, Hopfen und natürlich Wasser. (Foto: dpa/Deck)

Von Bernhard Stuhlfelner

Wenn's ums Bier geht, kennt der Bayer nix. Deshalb sind auf die Glosse "Lieber Horst Seehofer" in der Samstagsausgabe gleich ein paar bemerkenswerte E-Mails eingelaufen. Unter anderem wird darin zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht nur die Ingolstädter und Landshuter Linien der bayerischen Herzogtümer, sondern auch die Münchner ihren Teil zum mutmaßlich ältesten noch existierenden Lebensmittelgesetz der Welt beigetragen habe. Neben den drei genannten gab es zeitweilig ein viertes Herzogtum: Straubing-Holland.

Die Wurzeln des Reinheitsgebots des Bieres liegen in Landshut, auf Burg Trausnitz. Der vormalige Oberbürgermeister von Landshut, Josef Deimer, hat sich auch gleich gemeldet, weil er justament zu diesem Thema des bayerischen Reinheitsgebotes im Jahr 2013 mit den Ingolstädtern einen öffentlichen Strauß ausgefochten hat - siegreich natürlich.

Folgen wir Josef Deimer und seiner historisch begründeten Abhandlung weiter: Die Urzelle Bayerns ist Altbayern, dem große Teile von Oberbayern, ganz Niederbayern, die südliche Oberpfalz und das Innviertel zuzurechnen sind, schreibt Josef Deimer. "Die Stadt Landshut ist das Herzstück Altbayerns."

Georg der Reiche erließ 1493 das Reinheitsgebot, das erste für ein baierisches Teilherzogtum, wie Josef Deimer meint, indem der Herzog dekretierte, für die Herstellung von Bier dürfe nur Hopfen, Wasser und Malz verwendet werden. Erst 23 Jahre später erließ der Ingolstädter Herzog Wilhelm IV. am Georgitag (23. April) 1516 das "Bairische Reinheitsgebot" für ganz Baiern, das als alleinige Zutaten Hopfen, Wasser, Gerste vorsah. Allerdings gibt es auch, was Josef Deimer unerwähnt lässt, die Münchner Linie des Reinheitsgebotes. Der dortige Herzog Albrecht IV. hatte bereits 1487, also sechs Jahre vor dem Landshuter Georg dem Reichen den Erlass herausgegeben, dass Bier "aus nichts anderm denn Hopfen, Gersten und Wasser gesotten" werden dürfe.


Dem allerdings könnte Josef Deimer entgegenhalten, dass es im Landshuter Herzogtum wiederum Jahre zuvor Bestrebungen gab, das damals noch recht wilde und uneinheitliche Bierbrauen mit Hinzutun aller möglichen Kräuter per Verordnung zu vereinheitlichen und nur noch Wasser, Hopfen und Malz zuzulassen, was dann 1486 zu einer "Ordnung des Bräuens" führte, die in Landshut erlassen wurde, die Basis für das Reinheitsgebot von 1516. Laut Josef Deimer ist in Landshut schon lange zuvor, mit Beginn des 15. Jahrhunderts, das Bier nach einer eigenen Brauordnung gebraut worden.

Reproduktion eines Druckes der Urkunde, auf der das bayerische Reinheitsgebot, erlassen am 23. April 1516 in Ingolstadt, festgehalten wurde. (Foto: dpa/Rumpenhorst)

Reproduktion eines Druckes der Urkunde, auf der das bayerische Reinheitsgebot, erlassen am 23. April 1516 in Ingolstadt, festgehalten wurde. (Foto: dpa/Rumpenhorst)