Landkreis Landshut

Artenschutzrechtliche Prüfung nötig

Stellungnahmen zu geplanten Baugebiet „Roßberg“ besprochen – Beschlüsse vertagt


Im Bauleitplanverfahren zum Baugebiet Roßberg muss eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.

Nach einem Vor-Ort Termin sagt nun auch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamt: Im Bauleitplanverfahren zum Baugebiet Roßberg muss eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.

Von Redaktion Landkreis Landshut

Von "Verzögerungen" hatte Bürgermeisterin Rosa-Maria Maurer bei der Bürgerversammlung bezüglich des Baugebiets "Roßberg" gesprochen. In der Gemeinderatssitzung am Montag stellte sich nun heraus warum: Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und auch zahlreiche Beobachtungen von Adlkofener Bürgern könnten das geplante Baugebiet "Roßberg" in einigen Bereichen zumindest vorläufig in Frage stellen. Es geht um das Vorkommen seltener Tierarten und Biotopflächen. Unabhängig davon wollen einige Gemeinderäte auch ein erstelltes Bodengutachten genauer erklärt bekommen. Dabei geht es um zahlreiche Quellen am Hang und die Bodenbeschaffenheit. Planer Franz Pezold stellte die Stellungnahmen, die zum entsprechenden Bebauungsplan eingegangen waren, im Gemeinderat vor.

"Im Betrachtungsraum sind bisher weder schützenswerte noch lokal bis landesweit bedeutsame Pflanzenarten bekannt", zitiert ein Einwender zum Bebauungsplan aus dessen Begründung. Das hält er für eine "äußerst grobe Fehlbeschreibung und -beurteilung des gesamten Hanggeländes". Nicht nur Pflanzen, auch Tierarten führt der Einwender an, um auf die Schutzwürdigkeit des Gebietes hinzuweisen, unter anderem den Wachtelkönig und die Zauneidechse. Der Wachtelkönig gehört zu den stark gefährdeten Vögeln in Bayern und wurde scheinbar 2015 und 2016 auf der betroffenen Fläche nachgewiesen. Diesen Nachweis führt auch der Landesbund für Vogelschutz (LBV) in seiner Stellungnahme ins Feld. Auch Turmfalken wären von einer Bautätigkeit beeinträchtigt, da sie ihren Brutplatz in dem leerstehenden Hof "Roßberg" hätten und durch das Baugebiet Nahrungsquellen verlören, so der Einwender. Das private Schreiben wurde neben dem Verfasser von neun weiteren Bürgern unterschrieben.

Die Stellungnahmen der Bürger und des LBV werden nun nach der Sitzung am Montag insofern beachtet, dass vor der nächsten Planauslegung die Vegetation inklusive der bestimmten Landschaftsbestandteile erfasst und bewertet sowie eine tierökologische Bestandserfassung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung eingeholt werden sollen. Das kam allerdings nicht zuletzt nach einer ergänzenden Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes zustande. Nachdem selbige nämlich noch am 31. Juli eine Stellungnahme ohne größere Anmerkungen ("Mit dem geplanten Vorhaben besteht Einverständnis, lediglich die Art Syringa vulgaris - Gewöhnlicher Flieder - ist aus der Artenliste zu streichen, da sie vom Bundesamt für Naturschutz als invasive Art eingestuft wird"), abgab, folgte am 29. August eine ausführliche ergänzende Stellungnahme. Hintergrund: Zwischenzeitlich hatte es, scheinbar auf Initiative einiger Bürger, einen Ortstermin gegeben. "Dabei stellte ein Landratsamts-Mitarbeiter vor Ort wertvolle Lebensräume mit Biotopcharakter fest, in denen unter anderem der Wachtelkönig, eine seltene Vogelart, beheimatet ist. Das Vorkommen weiterer seltener Arten, wie der Zauneidechse, der Goldammer, dem Neuntöter, dem Feldschwirl und der Dorngrasmücke sind sehr wahrscheinlich", teilte Carina Karg, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit.

In der ergänzenden Stellungnahme des Landratsamtes wird auf den Biotopschutz verwiesen und dass solche nicht zerstört oder beeinträchtigt werden dürfen. Ausnahmen gebe es jedoch, wenn die Beeinträchtigungen gleichartig und gleichwertig ausgeglichen werden können. "Im Rahmen der Bauleitplanung ist in einem Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vorausschauend zu ermitteln, ob der Planung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hinternisse entgegenstehen", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Bevor es aber zu diesem weiteren Vorgehen kommt, ist noch ein weiterer Kritikpunkt nach Meinung mancher Gemeinderäte nicht ausreichend besprochen: Parallel zur Bauleitplanung war ein Bodengutachten erstellt worden. Selbiges wurde in früheren Sitzungen vor allem von Christa Passek, die an der Eignung des Bodens zweifelt, gefordert . "Das Gutachten besagt, dass das Gebiet bebaubar ist", so Maurers Erklärung dazu. Genauere Fragen zum Gutachten, die einige Gemeinderäte hatten, konnte der Planer Franz Pezold aber nicht im Detail beantworten. Einige Gemeinderäte sahen noch Klärungsbedarf und regten an, den Bodengutachter nochmals in die Sitzung zu holen. Ein entsprechender Beschluss dazu ist aber nicht gefallen.

Überhaupt gab es keine Beschlüsse zu den weiteren Stellungnahmen. Diese sollen erst fallen, so Maurer, wenn die artenschutzrechtliche Prüfung durch ist. Damit rechnet sie im Frühjahr/Sommer kommenden Jahres. Zu den weiteren Stellungnahmen der Fachstellen und Behörden: Neben redaktionellen Anmerkungen gab es auch eine Stellungnahme der Gemeinde Niederaichbach, die kritisierte, dass das entstehende Oberflächenwasser in einem Regenrückhaltebecken gesammelt werden soll, um es von dort in den Aigner Graben abzulassen. Das vom Hochwasser immer wieder geplante Niederaichbach sah damit eine weitere Belastung für das Aichbachtal und forderte, dass das Regenwasser auf den Baugrundstücken über die belebte Oberbodenzone versickern müsse und nicht gesammelt in einen Vorfluter eingeleitet werden darf. Der Planer holte dazu unter anderem die Einschätzung des Ingenieurbüros Lichtenecker ein, das die Erschließung des Wohngebiets plant. Dieser wies darauf hin, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers den Untergrund eher destabilisieren würde. Außerdem gab es noch Anmerkungen zum Immissionsschutz, der für die Baugrundstücke wegen der nahe gelegenen Biogasanlage bei Santing zu berücksichtigen sei.