Landkreis Landshut

Alleinunterhalter vor Gericht: Er soll seine Verlobte zur Prostitution gezwungen haben


Symbolbild: dpa

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Von kö

Zumindest während der Verhandlung haben die Anwälte Manfred Jomrich und Peter Krauß wenig Arbeit mit ihrem Mandanten: Der unter anderem wegen Zuhälterei, Körperverletzung und sexuellen Missbrauch angeklagte Stephan K. verteidigt sich vor der Jugendkammer des Landgerichts weitgehend selbst.

Das gipfelte am Montag darin, dass er einen sieben Seiten umfassenden Antrag auf Haftprüfung einreichte, da er sich seiner Meinung nach seit einem Jahr unschuldig in Untersuchungshaft befindet. Der 35-Jährige war dann auch gleich so freundlich, der Kammer in seinem Antrag Auflagen für die Zeit nach seiner Entlassung vorzuschlagen. So wäre es etwa kein Problem für ihn, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Wenig überraschend erklärte Anwalt Kraus im Anschluss, der Antrag von Stephan K. sei nicht mit der Verteidigung abgesprochen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Stephan K. vor, seine ehemalige Verlobte derart "dominiert, manipuliert und kontrolliert" zu haben, dass sie Eskortdienste und bezahlten Geschlechtsverkehr mit anderen Männern durchgeführt hat. Spurte die Frau nicht, so soll K. sie körperlich misshandelt und ihr gedroht haben. Zudem soll der 35-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verbüßt hat, entgegen eines Kontaktverbots 400 SMS und andere Nachrichten an 18 Minderjährige verschickt haben zu dem Zweck, in den Besitz von Nacktfotos zu gelangen und mögliche Sexualkontakte zu knüpfen.

Für Stephan K. indes sind alle Vorwürfe haltlos. Es ist offensichtlich, dass der 35-Jährige trotz schwerwiegender Beweismittel und diverser belastender Zeugenaussagen davon ausgeht, dass am Ende der Beweisaufnahme seine Unschuld erwiesen ist.

Er habe deshalb ja auch schon eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, aber bisher keine Antwort erhalten, so K. Seinen Antrag begründete er damit, dass er den Ermittlern aus dem Gefängnis heraus "wertvolle Informationen" zu geplanten Delikten seiner Mitinsassen geliefert habe. Er habe die ihm im Gefängnis zur Verfügung stehenden kriminellen Kontakte nicht in Anspruch genommen, um Zeugen bedrohen zu lassen. Zudem sei die Verfahrensdauer unverhältnismäßig lange. Ks Fazit: "Der Haftbefehl ist außer Vollzug zu setzen." Er würde sich in Freiheit dann "selbstverständlich" dazu bereit erklären, eine elektronische Fußfessel zu tragen, seinen Pass abzugeben und sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.

Staatsanwalt Gerd Strohner sprach sich, halb belustigt, halb entsetzt, gegen den Antrag aus: "Das können Sie einfach nicht ernst meinen." Es bestehe bei dem Angeklagten durchaus eine erhebliche Flucht- und Verdunklungsgefahr. Strohner stellte im Gegenzug den Antrag, die Haftbedingungen von Stephan K. zu erschweren, nachdem dieser in seinem Antrag damit indirekt geprahlt habe, er könne jederzeit Mithäftlinge zu "Verdunklungshandlungen" anstiften. Außerdem liegen gegen K. seit seiner letzten Haftentlassung 400 Weisungsverstoße vor, so Strohner.

Der Prozess wird am 13. Juli fortgesetzt.