Kommunale Friedhöfe

Wallersdorfer Marktrat beschließt neue Gebührenordnung für Gräber


Die neuen Gebühren gelten nur für die kommunalen Friedhöfe.

Die neuen Gebühren gelten nur für die kommunalen Friedhöfe.

Alle vier Jahre müssen die Gebühren für kommunale Friedhöfe angepasst werden - ab 1. Januar 2024 auch in Wallersdorf. Kämmerin Verena Hasler hat die neue Gebührenordnung in der Wallersdorfer Marktratsitzung am Montag vorgestellt. Ein Kindergrab steigt demnach von 200 auf 225 Euro, ein Einzelgrab von 315 auf 405 Euro, ein Doppelgrab von 610 auf 690 Euro und das Familiengrab von 920 auf 1060 Euro. Die Gebühren für die Gräber müssen nur einmal bei der Neuanlegung oder bei einer Verlängerung nach zehn Jahren bezahlt werden.

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