Vor Gericht

Missverständnis mit Messer im Landkreis Dingolfing-Landau

Zwei Rettungssanitäter werden zu einer psychischen Ausnahmesituation gerufen. In der Küche zückt der 68-jährige Angeklagte zwei Messer. Vor Gericht löst sich die Situation als großes Missverständnis auf.


Seine Finger sollte der 68-Jährige in Zukunft von Messern fernhalten - zumindest wenn Einsatzkräfte in der Nähe sind. (Symbolbild)

Seine Finger sollte der 68-Jährige in Zukunft von Messern fernhalten - zumindest wenn Einsatzkräfte in der Nähe sind. (Symbolbild)

Glimpflich ausgegangen ist das Fuchteln mit Messern für einen Landwirt aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Laut Anklageschrift soll der 68-Jährige den Ehemann seiner Schwägerin mit Kniestößen verletzt und die eintreffenden Rettungssanitäter mit zwei Messern bedroht haben. Das Amtsgericht Landau sprach ihn am Donnerstagnachmittag von allen Anklagepunkten frei.

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