Landau

Missglückte Pinkelpause oder Sexualdelikt?

27-Jähriger wegen exhibitionistischer Handlungen zu Bewährungsstrafe verurteilt


Das eine oder andere Mal musste der Vorsitzende Richter im Sitzungssaal des Amtsgerichts auf sein Pult hauen, um den Angeklagten wegen seines immer wieder unangemessenen Verhaltens zurechtzuweisen.

Das eine oder andere Mal musste der Vorsitzende Richter im Sitzungssaal des Amtsgerichts auf sein Pult hauen, um den Angeklagten wegen seines immer wieder unangemessenen Verhaltens zurechtzuweisen.

"Sie laufen etwas aus dem Ruder und müssen in der nächsten Zeit erst einmal sehr gut aufpassen Daher werde ich Sie im Auge behalten." Richter Johann Duschl hat bei seiner Urteilsverkündung am Donnerstag deutliche Worte an einen Angeklagten aus dem Landkreis gerichtet. Zuvor verurteilte er den 27-jährigen Syrer mit deutscher Staatsbürgerschaft wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Des Weiteren muss der Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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