Kostendeckung statt Gewinnstreben

Marktgemeinderat hat sich mit Privatisierung gemeindlicher Aufgaben beschäftigt


Unter anderem für Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes hat der Markt einen Lkw angemietet.

Unter anderem für Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes hat der Markt einen Lkw angemietet.

Die Bayerische Gemeindeordnung gibt Gemeinden durch die sogenannte Privatisierungsklausel die Möglichkeit, Aufgaben daraufhin zu untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können. In der Sitzung des Marktgemeinderats am Donnerstagabend ging es unter anderem darum, ob weiterer bzw. neuer Handlungsbedarf für Privatisierungen besteht. Letztendlich hat das Gremium einstimmig dem Beschluss zugestimmt, dass nach Prüfung der bestehenden und der Notwendigkeit weiterer Privatisierungen kein solcher Handlungsbedarf besteht.

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