Ein Jahr lang gedealt

19-Jähriger zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

Marihuana in Kammern gekauft


Der 19-Jährige soll über den Zeitraum eines Jahres mit Drogen gehandelt haben. (Symbolbild)

Der 19-Jährige soll über den Zeitraum eines Jahres mit Drogen gehandelt haben. (Symbolbild)

Von Redaktion Landau

Das Jugendschöffengericht hat am Mittwoch einen 19-jährigen Landauer wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Geldauflage muss der Verurteilte 1.500 Euro an den Kreuzbund bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der junge Mann im Zeitraum zwischen dem 25. Mai 2017 und dem 25. Mai 2018 elf Mal in Kammern jeweils rund 50 Gramm Marihuana erworben haben. Am 24. Mai 2018 erwarb er nochmals 150 Gramm der Droge, von denen er bis zum nächsten Tag 35 Gramm an Freunde abgab. Er musste sich daher wegen eines unerlaubten vorsätzlichen Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln in elf Fällen sowie eines unerlaubten vorsätzlichen Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Der Angeklagte gab die elf Käufe der Anklage zu. Er meinte, dass er immer zwischen fünf und 50 Gramm Marihuana von guter Qualität in Kammern für zehn Euro pro Gramm gekauft habe. An gute Freunde habe er es dann für den selben Preis weitergegeben, an Bekannte mit einem oder zwei Euro Aufschlag verkauft. Allerdings wollte der junge Mann am 24. Mai nicht 150, sondern nur 20 Gramm in Kammern gekauft haben. Den Rest habe am davor von zwei Asylbewerbern in Landau gekauft. Da die Qualität nicht so gut war wie in Kammern, habe er dann nochmals 20 Gramm aus Kammern geholt. Da bei ihm 115 Gramm beschlagnahmt wurden, habe er wohl 35 Gramm an fünf Personen weiterverkauft. Dabei habe er zweimal zehn Euro und dreimal zwölf Euro pro Gramm genommen. Seit der Kontrolle am 25. Mai 2018 habe er keine Drogen mehr genommen, so der 19-Jährige.

Leichter Marihuana-Geruch aufgefallen

Der Beamte der Autobahnpolizei Wörth, erklärte, dass er mit einem Kollegen am 25. Mai in Landau auf Streife gewesen sei. Auf dem Castello-Parkplatz sei ihnen ein Wagen, der hinter einer Hecke stand, aufgefallen, den man dann kontrolliert habe. Im Wagen befanden sich zwei Personen, die Zigaretten rauchten, jedoch sei ihm bei der Kontrolle ein leichter Marihuana-Geruch aufgefallen. Daher habe man das Fahrzeug genauer unter Lupe genommen und insgesamt 115 Gramm der Droge gefunden. Der Angeklagte habe bereits bei der anschließenden Vernehmung seinen Dealer preisgegeben, damals jedoch angegeben, dass er 150 Gramm aus Kammern erhalten habe. Von zwei Asylbewerbern sei damals keine Rede gewesen. Bei der kriminaltechnischen Analyse der Droge habe sich herausgestellt, dass in den beschlagnahmten 111,94 Gramm Marihuana 13,4 Gramm THC enthalten waren.

Der Bundeszentralregisterauszug des wies drei Einträge wegen zwei Körperverletzungen und einem Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Die Jugendgerichtshilfe schlug dem Gericht vor, beim Angeklagten Jugendrecht anzuwenden, da Reifeverzögerungen nicht auszuschließen seien.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft meinte in ihrem Schlussvortrag, dass sich die Vorwürfe durch das Geständnis bestätigt haben. Positiv wertete sie das Geständnis, durch das zwei Dealer dingfest gemacht werden konnten, sowie die offensichtliche Reue des jungen Mannes. Strafschärfend hingen wertete sie die drei Vorstrafen sowie die sehr gute Qualität des Marihuanas. Sie forderte daher, den Angeklagten wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Verteidiger des Angeklagten sah dies genauso, meinte aber, dass höchsten schädliche Neigungen vorliegen würden.

Bewährungshelfer und 1500 Euro an Kreuzbund

Das Jugendschöffengericht verurteilte den jungen Mann schließlich wegen eines unerlaubten Erwerbs und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in elf Fällen sowie dem unerlaubten Besitz und Handel Treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Als Bewährungsauflage wird der Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellt und er muss dem Kreuzbund eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro bezahlen. Vorsitzender Richter Florian Grotz meinte, dass im vorliegenden Fall schädliche Neigungen vorliegen. Durch allseitigen Verzicht auf Rechtsmittel erlangte das Urteil Rechtskraft.