§ 218 im Fokus

Vor 50 Jahren wurde eifrig diskutiert


Nur wenige Zuhörer kamen zu diesem wichtigen Thema.

Nur wenige Zuhörer kamen zu diesem wichtigen Thema.

Ein Schwangerschaftsabbruch war früher strafbar. Erst im Jahr 1991 wurde der umstrittene § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Somit war es den Frauen selbst überlassen, ob und wann sie ein Kind haben wollen. Im beschaulichen Dingolfing wurde der Paragraf 218 ebenfalls kontrovers diskutiert, denn vor 50 Jahren wurden bis zu einer Million Abtreibungen pro Jahr vorgenommen.

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