Vor dem Amtsrichter

Wenn im Suff die Fäuste sprechen

Die unterschiedlichen Gesichter der Körperverletzung an drei Beispielen


Körperverletzungen zählen zu den am häufigsten vom Amtsrichter zu behandelnden Straftaten.

Körperverletzungen zählen zu den am häufigsten vom Amtsrichter zu behandelnden Straftaten.

Körperverletzung hat viele Gesichter. Es gibt die einfache, die fahrlässige, die vorsätzliche, die gefährliche und die mit Todesfolge. Drei ganz unterschiedliche Fälle hat am Donnerstag der Chamer Amtsrichter Andreas Lecker verhandelt. Vom Heranwachsenden, der einen Gleichaltrigen wegen dessen vermeintlicher Anhängerschaft für einen Fußballclub vor die Brust schlägt, bis zum vorbestraften Nachtschwärmer, der einem Türsteher aus Verärgerung die glimmende Zigarette ins Gesicht schnippt und dafür ins Gefängnis muss.

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