Corona-Ampel auf Rot

Weitere Beschränkungen im Landkreis Cham


Die Corona-Ampel ist im Landkreis Cham auf Rot gesprungen.

Die Corona-Ampel ist im Landkreis Cham auf Rot gesprungen.

Von red

Mit einem aktuellen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 51,56 ist der Landkreis Cham auf der Liste der Landkreise, die den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, aufgeführt. Entsprechend gelten ab Mittwoch die in der Stufe "Rot" der Bayerischen Corona-Ampel aufgeführten Regeln, insbesondere ist damit eine weitere Verringerung persönlicher Kontakte verpflichtend vorgegeben.

An privaten Feiern dürfen unabhängig vom Ort der Veranstaltung maximal die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen teilnehmen. Die Begrenzung gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken und auch in der Gastronomie.

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 22 bis 6 Uhr untersagt. Von 22 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Überall dort, wo Menschen enger zusammenkommen und die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht. Das gilt jetzt auch für Grundschulen und wird vor allem auch für den Schulweg dringendst empfohlen.

Weitere Verschärfungen sind derzeit nicht vorgesehen. Insbesondere bleibt es an den Schulen mit Ausnahme der Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen bei den bisherigen Regelungen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterrichtsraum wird nicht angeordnet. Der Präsenzunterricht findet weiterhin statt. Auch für die Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. Die Größe der festen Gruppen bleibt. Für Kindergartenkinder besteht keine Maskenpflicht.

Diese Entscheidung des Gesundheitsamtes am Landratsamt Cham beruht darauf, dass in den Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Cham bis jetzt keine signifikante Ausweitung des Infektionsgeschehens festgestellt wurde.

Die Regeln gelten ab Mittwoch, 21. Oktober, bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis Cham letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 aufgeführt ist. Das wäre dann der Fall, wenn der Wert innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Die weitere Einstufung richtet sich nach den dann festgestellten Werten.