Amtsgericht Cham

Volksverhetzung per Mausklick


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Bei Volksverhetzung versteht die Justiz keinen Spaß. 

Wer im Internet den fremdenfeindlichen Beitrag eines anderen Nutzers teilt, muss sich auf eine saftige Geldstrafe gefasst machen. Volksverhetzung heißt das im Juristendeutsch und die gibt es nicht unter 90 Tagessätzen. Die bittere Erfahrung eines sehr teuren Klicks musste am Dienstag ein 56 Jahre alter Further vor dem Chamer Amtsgericht machen.

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