Amtsgericht Cham
Volksverhetzung per Mausklick
6. April 2021, 17:13 Uhr aktualisiert am 6. April 2021, 18:49 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wer im Internet den fremdenfeindlichen Beitrag eines anderen Nutzers teilt, muss sich auf eine saftige Geldstrafe gefasst machen. Volksverhetzung heißt das im Juristendeutsch und die gibt es nicht unter 90 Tagessätzen. Die bittere Erfahrung eines sehr teuren Klicks musste am Dienstag ein 56 Jahre alter Further vor dem Chamer Amtsgericht machen.
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