Vor dem Landgericht

Vermeintliche Dealer gehen straffrei aus

Behauptungen stellen sich als haltlos heraus


Drei Angeklagte hat das Landgericht vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen.

Drei Angeklagte hat das Landgericht vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen.

Man könnte das Verfahren auch mit "außer Spesen nichts gewesen" umschreiben. Am Montag wurden zwei Frauen (33, 22) und ein Mann (46) von der 1. Strafkammer des Landgerichts Regensburg vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Beim vierten Angeklagten (38), bei dem eine geringe Menge Marihuana gefunden worden war, wurde das Verfahren eingestellt.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat