Tablettendeal Chammünster

Strafkammer fällt Urteile


Den Fall von Chammünster wertete die 1. Strafkammer Deggendorf als besonders schweren Raub.

Den Fall von Chammünster wertete die 1. Strafkammer Deggendorf als besonders schweren Raub.

Von Michael Bothner

Es ist doch kein versuchter Mord gewesen, was da in Chammünster Ende März vorigen Jahres vonstatten ging. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Deggendorf reduzierte den Sachverhalt auf besonders schweren Raub. Das bedeutet für den damals 16-jährigen Drahtzieher eine zweijährige Strafe, die zunächst ausgestzt wurde.

Der junge Mann soll in den kommenden sechs Monaten in einem therapeutischen Jugendzentrum in Abensberg, wo er derzeit bereits lebt, beweisen, dass er sein Verhalten geändert hat. Nach dieser Frist wird über die Ausssetzung entgültig entschieden.

Der 21-jährige Mitangeklagte - er hatte bei der Tat die gefährlichen Schläge gesetzt - wurde zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der dritte Angeklagte war am Freitag krankheitsbedingt entschuldigt. Sein Verfahren wurde daher abgetrennt und wird nächste Woche mit einem Urteil enden.

Wie berichtet war es in dem Prozess um eine Übergabe von Xanax-Tabletten - einem Beruhigungsmedikament - gegangen. Die jungen Männer hatten geplant, ihren Bekannten "abzuziehen" - dieser war bei der Übergabe allerdings nicht allein. Es kam zu einem Handgemenge, das für einen der Beteiligten mit schweren Kopfverletzungen endete.

Ein ausführlicher Bericht folgt!