Landgericht Regensburg

Strafe für unverbesserlichen Einbrecher

Strafkammer schickt 48-Jährigen erneut für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis


Fünf Jahre, vier Monate muss ein 48 Jahre alter Maurer ins Gefängnis.

Fünf Jahre, vier Monate muss ein 48 Jahre alter Maurer ins Gefängnis.

Ein 48 Jahre alter Maurer aus dem Landkreis Cham, der von den vergangenen 20 Jahren 19 in verschiedenen Justizvollzugsanstalten verbracht hat, muss erneut für fünf Jahre und vier Monate wegen Einbruchdiebstahl in drei Fällen und einen versuchten Einbruchdiebstahl, jeweils mit Sachbeschädigung, ins Gefängnis.

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