Cham
Stellvertretender Landrat Markus Müller nimmt Stellung
17. April 2019, 17:10 Uhr aktualisiert am 18. April 2019, 10:57 Uhr
Von
Redaktion Cham
Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Nach einer ausführlichen gesellschaftlichen Diskussion in unserem Land hat der Gesetzgeber jedoch geregelt, dass der Abbruch einer Schwangerschaft in einer schwerwiegenden Konfliktsituation unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar ist.
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