Cham

Stellvertretender Landrat Markus Müller nimmt Stellung


Von Redaktion Cham

Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Nach einer ausführlichen gesellschaftlichen Diskussion in unserem Land hat der Gesetzgeber jedoch geregelt, dass der Abbruch einer Schwangerschaft in einer schwerwiegenden Konfliktsituation unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar ist.

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