Nach Exhumierung

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Chamer Pfleger


Im Fall eines Chamer Pflegers exhumierten Ermittler im Laufe des Jahres mehrere Leichen.

Im Fall eines Chamer Pflegers exhumierten Ermittler im Laufe des Jahres mehrere Leichen.

Von Redaktion Cham

Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt Anklage im Falle eines 24-jährigen Altenpflegers aus dem Landkreis Cham. Dem jungen Mann wird nach Abschluss der Ermittlungen gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Der Verdacht er hätte für den Tod mehrerer Personen verantwortlich sein können, hat sich nicht erhärtet. Der Fall schlug Anfang des Jahres Wellen und führte zu mehreren Exhumierungen. In der jüngsten Pressemitteilung vom Mittwoch informiert die Staatsanwaltschaft Regensburg über den aktuellen Sachstand in diesem Fall.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat demnach bereits am 23. September Anklage beim Landgericht Regensburg eingereicht. Sie lautet auf gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener. Der Angeschuldigte steht der Mitteilung zufolge im dringenden Verdacht, am Abend des 1. Februar diesen Jahres einem 68-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohner ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben, bis dieser im Gesicht rot anlief. Der junge Mann beendete den Angriff jedoch sodann. Der Geschädigte trug keine bleibenden Verletzungen davon. Der während der Ermittlungen aufkommende Verdacht, dass der Angeschuldigte für den Tod weiterer Personen verantwortlich sein könnte, hat sich nicht erhärtet.

Wie im Februar gemeldet, ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang Februar gegen den Altenpfleger. Diese stützten sich neben dem Angriff auf seine Äußerungen, er könne alle Menschen umbringen. Aus diesem Grunde untersuchten die Ermittler 15 Todesfälle genauer, was zu drei Exhumierungen plus rechtsmedizinischer Untersuchung der Leichname. Der Tatverdacht hat sich bislang jedoch in keinem der weiter untersuchten Fälle erhärtet. Hinsichtlich der beschriebenen Tat geht die Anklage nach Aktenlage davon aus, dass diese die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt.

Soweit ursprünglich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum stand, geht die Anklage zu Gunsten des Angeschuldigten davon aus, dass er von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten ist. Die Staatsanwaltschaft nennt es in der Pressemitteilung einen strafbefreienden Rücktritt.

Wie bereits berichtet, kam während des Angriffs des Angeschuldigten auf den Geschädigten eine Pflegehelferin in dessen Zimmer. Sie wirkte verbal auf den Angeschuldigten ein. In der Folge ließ der Angeschuldigte von weiteren potentiell tödlichen Handlungen ab, obwohl ihm solche möglich gewesen wären, ohne dass ein körperliches Eingreifen seitens der Pflegehelferin erfolgt sei.

Der Angeschuldigte ist weiterhin untergebracht, eine ausführliche forensisch-psychiatrische Begutachtung ergab verschiedene Diagnosen, die dazu geführt haben, dass der Angeschuldigte bei Tatbegehung nur eingeschränkt schuldfähig war. Der Angeschuldigte hat sich im Rahmen der Ermittlungen dahingehend eingelassen, dass er sich an die Tat lediglich bruchstückhaft erinnern könne und einen "Aussetzer" gehabt habe.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.