Prozess in Regensburg

Staatsanwalt beantragt Unterbringung

Landwirt soll Marihuana in großem Stil angebaut haben


Knapp sieben Kilogramm Marihuana hat die Polizei im Dezember 2018 bei einem Landwirt im nördlichen Landkreis sichergestellt.

Knapp sieben Kilogramm Marihuana hat die Polizei im Dezember 2018 bei einem Landwirt im nördlichen Landkreis sichergestellt.

Von Redaktion Cham

Im Sicherungsverfahren gegen einen 54 Jahre alten Landwirt aus dem nördlichen Landkreis Cham wird die Staatsanwaltschaft bei dem am Montag in Regensburg beginnenden Prozess die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragen. Dem Mann, der aufgrund einer Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, wird zur Last gelegt, zusammen mit der gesondert verfolgten Lebensgefährtin im Garten seines Anwesens Cannabispflanzen angebaut zu haben, um dadurch Marihuna in rauchfähigem Zustand zu gewinnen. Bei einer Durchsuchung des Anwesens im Dezember 2018 hatte die Polizei knapp sieben Kilogramm Marihuana sichergestellt.


Am Mittwoch, 5. Dezember, gegen 17.20 Uhr war bei der Polizei eine Mitteilung eingegangen, dass sich im Gemeindebereich Schönthal ein Mann befindet, der Fahrzeuge anhält und dann auf diese einschlägt.
Eine umgehend zum Tatort beorderte Streife der Polizeistation Waldmünchen konnte vor Ort keine Feststellungen treffen, aber Identität und Wohnort des verhaltensauffälligen Mannes ermitteln.


Der Gesuchte wurde noch in den Abendstunden bei sich zuhause im nördlichen Landkreis Cham angetroffen und vorläufig festgenommen. Bei den weiteren Überprüfungen fanden die Beamten im Wohnanwesen größere Mengen Marihuana und Pilze. Zudem wurden verschiedene Gegenstände, die zum Anbau und zur Aufzucht von Cannabispflanzen verwendet werden können, gesichert.


Die beiden Bewohner, ein Mann im Alter von 54 Jahren und dessen Lebensgefährtin, eine Frau im Alter von 52 Jahren, die während des Einsatzes nach Hause kam, wurden vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erfolgte am Donnerstag, 6. Dezember, die Prüfung hinsichtlich möglicher Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen. Beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg wurde gegen den 54-Jährigen ein Unterbringungsbefehl erwirkt. Gegen die Beschuldigte erließ der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.