Amtsgericht Cham

Sohn hilft Vater und macht sich schuldig


Wegen zu geringer Schuld wurde das Verfahren wegen Beihilfe zur Unfallflucht letztlich eingestellt.

Wegen zu geringer Schuld wurde das Verfahren wegen Beihilfe zur Unfallflucht letztlich eingestellt.

Wer einem verunglückten Autofahrer hilft, sein kaputtes Fahrzeug zu bergen und abzutransportieren, ohne dass der Fremdschaden gemeldet ist, macht sich strafbar. Selbst wenn der Helfer der eigene Sohn sein sollte. Aus diesem Grund waren dieser Tage ein 63 Jahre alter Lkw-Fahrer und sein 33-jähriger Sohn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort beziehungsweise Beihilfe zu diesem Delikt vor dem Chamer Amtsgericht angeklagt.

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