Nachschlag für Gewalt- und Sextäter

Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe

Landgericht schenkt Märchen des 52-Jährigen aus Cham keinen Glauben


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Die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Dr. Bettina Mielke hat am Donnerstag einen 52-jährigen russischstämmigen Arbeiter, der zuletzt in Cham lebte, wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit einbezogen wurde eine Entscheidung der gleichen Strafkammer vom Juni vergangenen Jahres, wo er wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.

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