Regelung nun dauerhaft

Rußmühlstraße auf 7,5 Tonnen beschränkt

Gemeinderat erteilt den vier Bauanträge grünes Licht


Die Rußmühlstraße von der Einmündung in die Kreisstraße CHA 9 wird bis zur Einmündung in die Staatsstraße im Gemeindegebiet Furth im Wald nun dauerhaft auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt.

Die Rußmühlstraße von der Einmündung in die Kreisstraße CHA 9 wird bis zur Einmündung in die Staatsstraße im Gemeindegebiet Furth im Wald nun dauerhaft auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt.

Eine kurze öffentliche Gemeinderatssitzung hat das Gremium kürzlich abgearbeitet. Es standen vier Bauvorhaben auf der Tagesordnung. Außerdem ging es um eine Gewichtsbeschränkung für die sogenannte Rußbmühlstraße.

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