Vor dem Chamer Amtsgericht

"Nur zwei Schubser"

Zeugen relativieren Überreaktion eines Vaters


Für eine Körperverletzung muss ein Familienvater 1.125 Euro Geldstrafe bezahlen.

Für eine Körperverletzung muss ein Familienvater 1.125 Euro Geldstrafe bezahlen.

Zeugenaussagen sind nur sehr schwache Indizien. Das ist in Juristenkreisen kein Geheimnis. Im Fall eines 38 Jahre alten Familienvaters aus dem Hohenbogenwinkel, der wegen Körperverletzung vor der Chamer Amtsrichterin Birgit Fischer auf der Anklagebank saß, hat sich einmal mehr bestätigt, wie unterschiedlich manchmal Handlungen wahrgenommen werden können.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat