Amtsgericht Cham

Notarzt ist der fahrlässigen Tötung schuldig


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90 Tagessätze zu 15 Euro hat Richter Strauß beim Notarzt-Prozess verhängt.

Ein Notarzt hat in einer Extremsituation einen Fehler gemacht und damit fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht. Kann es in einem solchen Fall überhaupt ein gerechtes Urteil geben? Nein, sagte der Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß am Donnerstagabend, als er gegen einen 43-jährigen Notfallmediziner wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt hatte. Die Entscheidung könne höchstens angemessen sein. Denn keine Strafe würde ein Menschenleben aufwiegen.

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