Vor dem Arbeitsgericht

Nachtschicht ist nicht gleich Nachtschicht

Zumindest nicht beim Zuschlag - Goldsteig-Mitarbeiter klagen für Gleichbehandlung


Auf die Chamer Molkerei rollt eine Klagewelle zu.

Auf die Chamer Molkerei rollt eine Klagewelle zu.

Nachts werden die Gefühle klarer, die Gedanken lauter und die Musik schöner - und die Zuschläge für Nachtarbeit höher. Doch mit Romantik hat die Nachtschicht bei Goldsteig nichts zu tun und erst recht nicht die Bezahlung. Denn, wieviel Prozent Zuschlag ein Mitarbeiter für seine Leistung zwischen 20 und 5 Uhr kassiert, variiert. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz führten 43 Goldsteigmitarbeiter ins Feld - und klagen nun.

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