Kurios

Mietsstreit eskaliert und endet vor dem Chamer Amtsgericht

Ein Mieter steht wegen Körperverletzung vor Gericht. Die Übergabe der Nebenkostenabrechnung ist wohl eskaliert. Doch verletzt worden ist das Opfer nach eigenem Bekunden nicht. Und jetzt?


Verletzt fühlt sich das vermeintliche Opfer nicht. Damit ist es schwierig, den Tatbestand einer Körperverletzung zu erfüllen.

Verletzt fühlt sich das Opfer nicht. Damit ist es schwierig, den Tatbestand einer Körperverletzung zu erfüllen.

Von Redaktion Cham

Um den Tatbestand einer Körperverletzung zu erfüllen, bedarf es zu aller erst eines Verletzten. Wenn sich das vermeintliche Opfer gar nicht verletzt fühlt, wird es folglich schwierig. Wie im Fall eines 79 Jahre alten Rentners aus einer Gemeinde im Altlandkreis Cham, der den Neffen seiner Vermieterin bei der Übergabe einer Nebenkostenabrechnung attackiert haben soll. Amtsrichter Dr. Thomas Strauß stellte das Verfahren am Ende mit Einverständnis aller Beteiligten ein. Profiteur dieser Entscheidung ist die Chamer Tafel, die 300 Euro bekommt.

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