Alle oder keiner

Löst das Winterdienst-Urteil eine Lawine aus?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilt über den Winterdienst am Posthof und mahnt dabei den Gleichheitsgrundsatz an. Der Beschluss hat das Zeug zum Präzedenzfall. Schränken die Kommunen künftig ihre Routen ein?


Der nächste Winter kommt bestimmt. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun einen Fall in Waldmünchen entschieden. Die Eilentscheidung könnte Auswirkungen auf die übrigen Gemeinden haben.

Der nächste Winter kommt bestimmt. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun einen Fall in Waldmünchen entschieden. Die Eilentscheidung könnte Auswirkungen auf die übrigen Gemeinden haben.

Die Sonne brennt vom Himmel. Doch die Bürgermeister im Landkreis Cham beschäftigen sich schon gedanklich mit dem nächsten Winter. Genauer gesagt: mit dem Winterdienst. Eine Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat für Aufsehen gesorgt. Ein Waldmünchner hatte geklagt, weil ihm die Stadt den Winterdienst eingestellt hatte. Die Richter ordneten jetzt an, dass der Gleichheitsgrundsatz gelte und die Stadt daher entweder alle vergleichbaren Zufahrten räumen müsse oder eben keine. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Doch auch so bringt dieser erste Hinweis der VGH-Richter die Gemeinden ins Grübeln: Müssen sie ihre Handlungsanweisungen für die Schneepflugfahrer ändern, um rechtskonform zu agieren?

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