Zu wenig Lohn

Küchenhilfe hat vor Chamer Arbeitsgericht wenig Aussicht auf Erfolg

Von der Tellerwäscherin zur Klägerin: Tschechin will noch 1.440 Euro Lohn haben. Doch dabei hat sie laut Zeiterfassung einen Monat sogar Minusstunden gemacht.


Mit der Aprilrechnung stimme was nicht, behauptet die Tschechin.

Mit der Aprilrechnung stimme was nicht, behauptet die Tschechin.

Ein Dolmetscher wäre vielleicht doch nicht schlecht gewesen bei dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am Freitag. Eine tschechische Küchenhilfe wollte von einem Gastronom noch Lohn in Höhe von 1.440 Euro haben, den ihr dieser ungerechtfertigter Weise vorenthalten habe, so ihre Anschuldigung.

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