Eine Klausel ist schuld

Keine 1.000 Euro: Einem Chamer bleibt Landespflegegeld verwehrt

Ein Chamer hat seine Ehefrau bis zu ihrem Tod gepflegt. Doch das rückwirkend ausbezahlte Landespflegegeld bleibt ihm aus formalen Gründen verwehrt. Seine Frau ist zwei Wochen zu früh verstorben.


Das Landespflegegeld steht allen Bayern mit einem Pflegegrad von zwei und mehr zu. Es wird rückwirkend ausbezahlt - immer für die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. September.

Das Landespflegegeld steht allen Bayern mit einem Pflegegrad von zwei und mehr zu. Es wird rückwirkend ausbezahlt - immer für die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. September.

Pflege ist ein Knochenjob. Paul Schrauf weiß das. Fast drei Jahre hat er sich um seine schwer kranke Ehefrau Erna gekümmert. Rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Als Anerkennung für diese Leistung gibt es in Bayern das Landespflegegeld. 1.000 Euro bekommen die Betroffenen. Das Geld wird im Oktober rückwirkend ausbezahlt. Aber nicht für Schrauf. Seine Frau starb zwei Wochen vor der Ablauffrist und damit behielt der Freistaat die komplette Summe für das vorangegangene Jahr ein. Für den Chamer nicht nachvollziehbar: "Ich habe sie in der Zeit ja versorgt..."

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