Aus dem Amtsgericht
Kein rechtsfreier Raum
26. März 2019, 12:28 Uhr aktualisiert am 26. März 2019, 18:29 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Viele glauben immer noch, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Doch das ist es nicht, wie ein 50 Jahre alter Kraftfahrer aus dem Chamer Umland am Dienstag im Chamer Amtsgerichtssaal am Dienstag leidvoll erfahren musste. Wegen eines Facebook-Kommentars, der rechtlich ein Vergehen der Volksverhetzung darstellt, verurteilte ihn Richterin Birgit Fischer zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro.
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