Cham

Grausam: Eltern misshandeln achtjährige Tochter


Symbolfoto: dpa

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Weil es seine Tochter mehrmals verprügelt und missbraucht hat, musste sich ein Ehepaar aus Cham am Montag vor der großen Jugendkammer am Regensburger Landgericht verantworten. Das Gericht verhängte gegen die Eltern eine zweijährige Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzte. Das verhältnismäßig milde Urteil war möglich, weil sich - ein Geständnis der Angeklagten vorausgesetzt - Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Richter im Vorfeld darauf verständigt hatten. So ersparten die Eltern ihrem Kind eine Aussage, was sich für beide Angeklagten strafmildernd auswirkte.

Die Vorfälle, die nun verhandelt wurden, reichen zurück ins Jahr 2009. Die Mutter soll, so die Anklage, ihre damals achtjährige Tochter mit einem hölzernen Fleischklopfer auf Kopf und Schulter geschlagen haben, so dass das Kind eine Platzwunde am Kopf sowie Prellungen an Kopf und Schulter erlitt. Der gerufene Arzt fand am Körper des Mädchens weitere Hämatome und schaltete das Jugendamt ein. Die vier Kinder sowie das 2009 nach den Vorfällen geborene Baby wurden in Obhut genommen.

Wie sich später herausstellte, hatte der Vater seine Tochter mehrmals mit einem Gürtel geschlagen. Die Eltern hatten außerdem ihr Kind nachts mit einer Hundeleine im elterlichen Schlafzimmer festgebunden und sich vor den Augen ihrer Tochter vergnügt. Die Staatsanwaltschaft legte der Mutter außerdem zur Last, ihre Tochter bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.

Die Gewalttaten gegen die eigene Tochter gingen zunächst von der Mutter aus. Ein Sachverständiger attestierte ihr in einem psychiatrischen Gutachten eine "leichte geistige Behinderung", wie der Anwalt der Frau, Jörg Mayer, mitteilt. Ihre Intelligenz und psychische Reife liege etwa auf dem Niveau eines pubertierenden Kindes. Dadurch sei sie mit der Erziehung ihrer fünf Kinder überfordert gewesen, besonders ihrer ältesten Tochter. Als diese sich mit ihren acht Jahren langsam dem geistigen Niveau der Mutter annäherte, habe das zu Konflikten geführt.

Die Überforderung habe bei der Mutter Ängste hervorgerufen, daraus seien Aggressionen entstanden, die sich letztlich gegen das Kind richteten. Durch diesen Umstand sei die Frau vermindert schuldfähig. Das habe sich letztlich strafmildernd ausgewirkt, erklärt der Anwalt. Der Vater dagegen sei zwar vollschuldfähig, allerdings nicht in alle Misshandlungen involviert gewesen. Deshalb setzte das Gericht für beide Elternteile das gleiche Strafmaß an. Das Ehepaar erklärte außerdem, in den kommenden fünf Jahren ihre Kinder nicht aus eigenem Antrieb aus der Obhut des Jugendamtes beziehungsweise der Pflegefamilien zu holen. Außerdem wolle die Frau keine weiteren Kinder bekommen. Strafmildernd wirkte sich nach Ansicht des Richters zudem aus, dass das Paar bis dahin nicht straffällig geworden war. Den Hauptausschlag für die Bewährungsstrafe jedoch gab laut Anwalt Mayer, dass die Eltern ihrer Tochter das Erscheinen vor Gericht erspart hatten. Der Opferschutz habe in solchen Fällen ein sehr großes Gewicht.

In eine psychiatrische Klinik muss die Mutter wegen ihrer psychischen Probleme indes nicht. Ihre Aggressivität habe sich nur auf ihre älter werdende Tochter bezogen. Die Frau stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, befand das Gericht.